AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)

I Geltungsbereich

Sämtliche Vorgänge werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Gegenbestätigungen des Kunden und der Geltung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Gegenleistung

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle Preise und Angebote sind freibleibend. Es werden die jeweils am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Sie gelten ab Lager. Bei offenkundig fehlerhafter Preisfestsetzung oder bei offenkundigen Rechenfehlern sind wir zu entsprechenden Nachforderungen berechtigt.

III. Zahlung

1. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen Lieferungen gegen Rechnung. Es gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tagen netto. Dabei ist der Zahlungseingang bei dem Auftragnehmer entscheidend. Für Neukunden gilt Vorauszahlung netto oder Zahlung per Nachnahme netto.

2. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Textilmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen, insbesondere bei Sonderanfertigungen, kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

IV. Zahlungsverzug

1. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz seiner verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basissatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

V. Lieferung

1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Versand erfolgt zu Lasten des Auftraggebers und auf Gefahr des Empfängers unversichert, soweit vom Besteller nicht ausdrücklich und je Vorgang andere Versandanweisungen gegeben werden. Fehlende Packstücke, sowie Transportschäden müssen direkt bei dem jeweiligen Transportunternehmen reklamiert werden.

2. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit sowie Teillieferungen sind zulässig. Fixtermine sind grundsätzlich ausgeschlossen und werden nicht akzeptiert.

3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst mittels Schriftform eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Irgendwelche Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen oder einer Nichtbelieferung sind ausgeschlossen.

4. Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die vom Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unserem Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftragnehmer, die vertragliche Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Aus solchen Verzögerungen oder Rücktritten kann der Kunde keine Regressansprüche ableiten. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

6. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Sieben, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

VI. Beanstandungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 6 Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintritt.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren bzw. der Produktion von farbigen Textilien können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Handelsübliche und technisch nicht vermeidbare geringe Abweichungen von Sortiment, Qualität, Farbe, Gewicht, Design oder Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle von Lieferengpässen durch Vorlieferanten, ohne Benachrichtigung vergleichbare Ersatzware zu verwenden.

6. Der Auftragnehmer ist von jeder Haftung befreit, wenn der Kunde Wasch- oder Reinigungsbedingungen nicht einhält, dies gilt ebenfalls für die Haltbarkeit des Druckes auf von Kunden angelieferten Waren. Für die Haltbarkeit von Drucken auf Textilien, die nicht aus Baumwolle bestehen, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen. Werden vom Kunden angelieferte Waren oder Druckvorlagen etc. verwendet, so entfällt eine Haftung des Auftragnehmers bei eventueller Nichteignung der angelieferten Gegenstände, sofern die Nichteignung nicht offenkundig war.

7. Rücksendungen jeder Art werden nur angenommen, wenn sie frei, original verpackt und mit unserem ausdrücklichen Einverständnis erfolgen. Unfreie und nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen. Versandkosten vereinbarter Rücksendungen, denen eine berechtigte Mängelrüge zugrunde liegt, werden nachträglich gutgeschrieben. Rücksendung von Musterbestellungen ist ausgeschlossen. Es besteht kein Rückgaberecht.

8. Der Umtausch von auf feste Rechnung gelieferter Ware ist nur im Ausnahmefall und nach vorheriger Vereinbarung möglich, wenn vom Auftraggeber alle anfallenden Kosten übernommen werden, und die Ware original verpackt retourniert wird.

9. Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig – EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

VII. Eigentum, Urheberrecht

1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages bei vom Auftraggeber gestellter Druckvorlage Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

2. Daneben verbleibt dem Auftragnehmer das allgemeine Urheber- bzw. sonstige Schutzrecht, wenn eine bildliche, zeichnerische oder fotografische o. ä. Darstellung von dem Auftragnehmer entworfen, gestaltet oder umgestaltet wurde, sofern nicht schriftlich für den jeweiligen Vorgang etwas anderes vereinbart wurde.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Hamburg.

2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eventuell unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen zulässigen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Das gleiche gilt für etwaige Lücken dieser Bedingungen. Im übrigen gelten die allgemeinen Gesetze.

IX. Werbung

1. Sofern nicht anders vereinbart, akzeptiert der Kunde Werbung per Fax, E-Mail und Postweg. Wünschen Kunden keine weitere Werbung, wird dies von uns respektiert, nachdem uns dies schriftlich mitgeteilt wurde.

Textilwerbung-Ernst, Sottorfer Dorfstraße 15e, 21224 Rosengarten

Stand: September 2017